Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Rahmen der Nutzung der Plattform Veranion. Er gilt als Bestandteil der AGB. Verantwortlicher ist der Kunde; Auftragsverarbeiter ist Makki Ingenieurbüro (nachfolgend „Auftragnehmer"). Soweit der Kunde personenbezogene Daten auf die Plattform hochlädt, verarbeitet der Auftragnehmer diese im Auftrag und auf Weisung des Kunden nach Art. 28 DSGVO.
Gegenstand ist das Einlesen, Strukturieren, quellenbasierte Prüfen und Aufbereiten der vom Kunden hochgeladenen Unterlagen sowie die Erzeugung der daraus abgeleiteten Ergebnisse. Zweck ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Hauptvertrages. Die Löschung richtet sich nach Ziffer 8.
Betroffene Personen und Datenarten ergeben sich aus den vom Kunden hochgeladenen Unterlagen und werden allein durch den Kunden bestimmt. In Betracht kommen typischerweise: Angaben zu Geschäftsführung, Gesellschaftern, Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern (z. B. Namen, Kontaktdaten, Beteiligungs- und Finanzangaben), soweit in den Unterlagen enthalten.
Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen des Vertrages und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden gilt als Erteilung der entsprechenden Weisung. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen.
Der Auftragnehmer verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, insbesondere:
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:
Die Zahlungsabwicklung über Stripe erfolgt insoweit in eigener bzw. gemeinsamer Verantwortlichkeit für Zahlungsdaten. Der Auftragnehmer informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf Unterauftragsverarbeiter und räumt ihm ein Widerspruchsrecht ein.
Der Auftragnehmer löscht die im Auftrag verarbeiteten Inhalte gemäß den Löschregelungen der Datenschutzerklärung, spätestens jedoch nach Beendigung des Vertrages, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Der Auftragnehmer unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO.
Der Auftragnehmer meldet dem Verantwortlichen unverzüglich Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betreffen.
Der Auftragnehmer stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen in angemessenem Rahmen.
Stand: August 2026.